Selbstverpflichtung der Leitung

Gesellschafter und Geschäftsführung

Die Unternehmensleitung, bestehend aus Gesellschaftern und Geschäftsführung, ist verantwortlich für die Umsetzung der Qualitätspolitik in unserem Unternehmen. Die Unternehmensleitung hat eine Vorbildfunktion und unterstützt alle Mitarbeiter, die Qualitätspolitik im täglichen Handeln umzusetzen.

Die Unternehmensleitung nimmt selbst in regelmäßigen Abständen an Verbesserungsprojekten und Qualitätsmanagement(QM)-Besprechungen teil und informiert sich regelmäßig über die Wirksamkeit ihres QM-Systems. Gemeinsam mit den im Unternehmen tätigen Beschäftigten legt sie Kennzahlen für die Messung der Wirksamkeit fest.

Die Unternehmensleitung hat sich zur Aufgabe gemacht, ein Umfeld zu schaffen, das allen Beschäftigten die Beteiligung an der kontinuierlichen Verbesserung des QM-Systems ermöglicht und das die Weiterentwicklung aller Mitarbeiter fördert. Die Unternehmensleitung ist verantwortlich für die Zufriedenheit der Patienten, der Mitarbeiter und weiterer interessierter Parteien, wie Lieferanten, Partnerunternehmen usw.. Sie ist verantwortlich für das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit. Für Maßnahmen, die diese Anliegen unterstützen, stellt die Unternehmensleitung die erforderlichen Ressourcen bereit.

Darüber hinaus ist jede Leitung eines Unternehmensteilbereiches verantwortlich, dass den Mitarbeitern die Qualitätspolitik bekannt ist und diese bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten eingehalten wird. Jede/r Vorgesetzte hat die Aufgabe, seine Mitarbeiter dahingehend zu unterstützen.

Die Beschäftigten in unserem Unternehmen setzen sich dafür ein, die Qualitätspolitik zu leben und die Festlegungen im QM-System sowie die ergänzenden Anleitungen einzuhalten. Alle Führungskräfte und Mitarbeiter sind beauftragt, bei Abweichungen oder Verbesserungsvorschlägen den QM-Zirkel zu benachrichtigen und gegebenenfalls an Änderungen der festgelegten Maßnahmen mitzuwirken.